Taxi Henkel GbR Gladenbach

                                                                   Tel: 06462/93930                                                                      



 

Krankenfahrten

 

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

 

Zu den ambulanten Behandlungen zählt man z.B. Arztbesuche oder Fahrten zur Krankengymnastik.

Fahrtkosten werden nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 übernommen.

Auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen ( z.B. chronisch Kranke Personen ) auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, so gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art.
  • Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich.
  • Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

 

Fahrten zu ambulanten Operationen

   

 

Unter ambulante Operation sind operative Eingriffe zu verstehen, die keine stationäre Behandlung nach sich ziehen, bzw. diese ersetzen.

Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen einer ambulanten Operation sind Genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

 

Fahrten zur Strahlentherapie

   

 

Fahrten zu einer Strahlentherapie bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.

Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muß abernur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

 

Fahrten zur Chemotherapie

 

Fahrten zu einer Chemotherapie bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.

Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muß aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

 

Fahrten zur Dialyse

 

Fahrten zur Dialyse bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.

Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Für die Fahrten zur Dialyse wird in der Regel am Monatsende ein Dauerschein ausgefüllt.

Die Höhe des gesetzlichen Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse. Dieser muß aber nur bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

 

 

Fahrten zur stationären bzw. teilstationären Behandlung

 

Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus bedürfen keiner vorherigen Genehmigung. Dies gilt ebenso für Entlassungsfahrten aus dem Krankenhaus.
Bei einer teilstationären Behandlung gelten die gleichen Regelungen.

Für diese Fahrten benötigen Sie lediglich eine ärztliche Verordnung für jede einzelne Fahrt. Auch Vor- bzw. Nachuntersuchungen einer Stationären/teilstationären Behandlung sind Genehmigungsfrei und können somit mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Der gesetzliche Eigenanteil muß pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze bezahlt werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.

Für weitergehende Informationen stehen wir natürlich auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Auch Ihr Kundenberater Ihrer Krankenkasse kann und wird Ihnen sicherlich behilflich sein.

 

 

 

Was Sie unbedingt wissen sollten

Für alle Krankenfahrten benötigen Sie das vollständig ausgefüllte und vom Arzt unterschriebene Formular zur Verordnung einer Krankenbeförderung!

Ambulante Fahrten

 

Ambulante Fahrten zur Dialyse-, Chemo oder Strahlenbehandlung, zu einem Arztbesuch oder einer ambulanten Operation müssen Sie grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Eigenanteil beträgt in diesen Fällen 10% des Fahrtpreises, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€. Die Kosten für nicht genehmigte Fahrten müssen vom Patienten vollständig selber übernommen werden.

Kostenbefreiung

 

Eine Kostenbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie die Zuzahlungsgrenze erreicht haben (1% bzw. 2% des Jahreseinkommens). Sie erhalten dann einen Befreiungsausweis, welcher Sie berechtigt, zusammen mit einer entsprechenden Verordnung einer Krankenbeförderung und Genehmigung Ihrer Krankenkasse ohne Zuzahlung bei ambulanten Fahrten ein vom Arzt verordnetes Beförderungsmittel zu nutzen.

Einweisung und Entlassung

 

Bei Einweisung und Entlassung im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt muss ebenfalls ein Eigenanteil wie unter "Ambulante Fahrten" beschrieben entrichtet werden.

 




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